Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden.
Wir möchten Sie transparent darüber informieren, dass wir als Tierklinik gesetzlich verpflichtet sind, unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen.
Die GOT schreibt vor, dass tierärztliche Beratungsleistungen berechnet werden müssen – unabhängig davon, ob sie telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Dazu zählen unter anderem:
- Beratungsgespräche
- Befundbesprechungen z.B. von Pathologieergebnissen
- Therapiebesprechungen
- Laborbesprechungen
- Individuelle fachliche Auskünfte zu Ihrem Tier
Nicht berechnet werden:
- Telefonate während eines stationären Aufenthalts Ihres Tieres.
- Telefonate die nicht durch einen Tierarzt, sondern die durch medizinisches Fachpersonal übernommen werden können.
- Rückrufe oder Telefonate, die wir selbst veranlassen, um z.B. Blutergebnisse unmittelbar nach einem vorangegangenen Untersuchungstermin bei uns zu besprechen.
Uns ist bewusst, dass telefonische oder schriftliche Beratungen oft als „kurze Rückfrage“ wahrgenommen werden. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine fachliche Leistung, die Zeit, Erfahrung und Verantwortung erfordert. Die Abrechnung erfolgt daher nicht willkürlich, sondern auf gesetzlicher Grundlage.
Bei Fragen zur Abrechnung sprechen Sie uns bitte jederzeit an, denn Transparenz ist uns wichtig.